Gebrauchte Reinigungsflüssigkeit aus BCP (Bio Clean Print Nr. 1) oder ähnlichen biologisch abbaubaren Druckkopfreinigern nicht direkt in den Abfluss gießen, da selbst umweltfreundliche Reste Zeit für den vollen Abbau brauchen und Kläranlagen belasten können. Stattdessen über kommunale Sammelstellen oder Wertstoffhöfe sicher entsorgen, um gesetzliche Vorgaben (KrWG, GefStoffV) einzuhalten.
Vorbereitung der Flüssigkeit
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Flüssigkeit in einem fest verschlossenen, sauberen Behälter (z. B. Originalflasche oder Plastikkanister) sammeln; Etikett mit Inhaltsstoff-Info belassen oder hinzufügen.
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Kleine Mengen (< 1 Liter) ggf. stark verdünnen (1:10 mit Wasser), aber nur wenn Sicherheitsdatenblatt dies explizit erlaubt – bei BCP-Resten meist nicht empfohlen.
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Feste Rückstände (z. B. Tuch mit Tinte) separat als Sondermüll behandeln.
Sichere Entsorgungswege
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Wertstoffhof/Schadstoffsammelstelle: Primärer Weg für Haushalte und Gewerbe; kostenlos für kleine Mengen in Brandenburg (z. B. Herzberg-Umgebung); Flüssigkeit als „Reinigungsmittelrest“ deklarieren.
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Gewerbeentsorgung: Zertifizierten Entsorger beauftragen (AVV-Kennziffer 16 05 06* für Reinigerabfälle); Abfallbegleitschein ausfüllen.
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Keine Optionen: Hausmüll, Gelbe Tonne oder Kanalisation verboten; Recyclinghof prüft vor Ort.
Rechtliche und umweltrechtliche Hinweise
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Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) fordert Vermeidung und fachgerechte Beseitigung; Bußgelder bei Fehlentsorgung bis 100.000 € möglich.
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Sicherheitsdatenblatt konsultieren: BCP als biologisch abbaubar gilt als weniger gefährlich, aber Reste als wassergefährdend (WGK 1–2).
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Dokumentation: Bei gewerblicher Nutzung Entsorgungsnachweis 2 Jahre aufbewahren.
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