Beim Einsatz von Reinigern wie BCP (Bio Clean Print Nr. 1) gelten moderate Belüftungsanforderungen, da biologisch abbaubare Produkte meist geringe Dämpfe erzeugen, aber Sprühnebel oder minimale Emissionen dennoch Atemwege reizen können. Gute Raumdurchlüftung minimiert Risiken und entspricht Arbeitssicherheitsstandards.

Minimale Belüftungsstandards

  • Natürliche Ventilation: Fenster oder Türen weit öffnen, um einen konstanten Luftaustausch zu gewährleisten; idealerweise Querlüftung mit mindestens 5–10 Luftwechseln pro Stunde während der Anwendung.

  • Technische Lüftung: Bei geschlossenen Räumen Absaug- oder Abluftanlage nutzen, die Dämpfe direkt absaugt und Konzentrationen unter MAK-Werten (maximal zulässige Arbeitsplatzkonzentration) hält.

  • Raumgröße beachten: In kleinen Räumen (<20 m²) oder bei längerer Anwendung obligatorisch lüften; größere Werkstätten reichen oft offene Fenster.

Bei Druckkopfreinigern speziell

  • Gute Belüftung empfohlen: BCP erzeugt keine starken VOC-Dämpfe, aber Sprühnebel vermeiden durch offene Fenster oder Abluft; keine Anwendung in engen, ungelüfteten Schränken.

  • Keine explosionsgefährlichen Atmosphären: Bioreiniger sind nicht hochentzündlich, aber ausreichende Ventilation verhindert jegliche Dampfansammlung.

  • Nach der Anwendung: Raum 15–30 Minuten durchlüften, bevor Elektronik oder sensible Geräte wieder betrieben werden.

Zusätzliche Maßnahmen

  • Persönlicher Schutz priorisieren: Bei unzureichender Belüftung Atemschutzmaske (mind. FFP2) mit Gasfilter tragen, falls Dämpfe spürbar sind.

  • Messen bei Unsicherheit: Bei wiederholtem Einsatz Dampfkonzentration prüfen; unter 10% des unteren Explosionspunkts oder MAK-Wert sicher.

  • Vorschriften einhalten: DGUV-Regeln fordern effektive Lüftung bei potenziell reizenden Reinigern, um Gesundheitsrisiken auszuschließen.